Neuer Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Printmedien

Der Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Printprodukte wird zukünftig von 19% auf 7% abgesenkt.

E-Books und digitale Printprodukte erhalten somit den gleich hohen Mehrwertsteuersatz wie gedruckte Produkte.

Es wird abzuwarten sein, ob einzelne Verlage / Anbieter diese Absenkung dazu veranlassen wird, Ihre Produkte günstiger für den Verbraucher anzubieten -wir sind gespannt.

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Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

Erhält man von seinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug, dass man auch für private Zwecke nutzen darf, muss man für die Privatnutzung einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern.

Dieser geldwerte Vorteil richtet sich in der Regel nach der 1%-Methode bzw. nach der Führung eines Fahrtenbuchs.

Vielen Steuerpflichtigen ist jedoch oftmals nicht bewusst, dass die selbst getragenen Fahrzeugkosten den zu versteuernden geldwerten Vorteil mindern können. Muss beispielsweise für das Fahrzeug eine Garage angemietet werden oder der Sprit selbst bezahlt werden, so mindern diese Kosten die monatliche Bemessungsgrundlage und damit auch den zu versteuernden Betrag. Sie haben Fragen zu der Besteuerung von Firmenfahrzeugen?

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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Firmenfahrzeug Minderung geldwerter Vorteil

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen:

-10 EUR mehr Kindergeld pro Kind / Monat.
-Die Kosten für einen Standartbrief steigen von 70 Cent auf 80 Cent (auch Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe werden um jeweils 10 Cent teurer).
-Die Pfändungsfreigrenzen steigen von 1.133,80 EUR auf 1.178,59 EUR.
-Die Obergrenze für Midi-Jober wird von 850 EUR auf 1.300 EUR angehoben.

Sie haben Fragen zu einem der oben angesprochenen Themen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Neue Wegbeschreibung zu unserer Niederlassung in Minden

Die Zufahrtsstraßen (Robert-Koch-Str. und Rudolf-Virchow-Str.) zu unserer Niederlassung in Minden sind nun fertig gestellt und befahrbar.

Sie finden uns im Neubaugebiet hinter dem WEZ- und DM-Markt, direkt am botanischen Garten. Wir haben unsere Wegbeschreibung für Minden entsprechend aktualisiert.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 

Wegbeschreibung Minden

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Erhält ein Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Feuerwehreinsatzfahrzeug und darf er dieses auch für private Zwecke verwenden, so ist hierfür, anders als bei einem klassischen Firmenwagen, kein geldwerter Vorteil zu versteuern (FG Köln, 29.8.19, 3K 1205/18).

Hört sich dies zunächst nach einem eher exotischen Einzelfall an, wird bei genauerer Betrachtung klar, dass sich der Sachverhalt auch auf andere Einsatzfahrzeuge, wie z.B. Notdienstfahrzeuge von Handwerkern, übertragen lässt und somit erheblich an Bedeutung gewinnt.

Da die Revision vom Finanzgericht (FG) Köln zugelassen wurde, muss nun der Bundesfinanzhof (BFH) abschließend über den Sachverhalt entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am vergangenen Freitag das Bundesfinanzministerium gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.

Der Vorschlag umfasst, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag umgesetzt wird.

Kosten für eine Diät von der Steuer absetzen?

Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?

Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.

Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).

Glutenfreie Ernährung und Steuer

Neuer Imagefilm der Stadt Minden

Am 28. März 2019 haben wir von Wortmann & Partner an dem Mindener Unternehmerfrühstück teilgenommen. Bei der Veranstaltung wurde unter anderem von Bürgermeister Michael Jäcke der neue Imagefilm der Stadt Minden präsentiert.

Zwischenzeitlich wurde der Film für die Öffentlichkeit freigegeben. Wir wünschen viel Vergnügen beim neuen Imagefilm der Stadt Minden: