Wir freuen uns über die erneute Auszeichnung von GoYellow -vielen Dank!
Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung online durchführen
Wussten Sie, dass in NRW eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung vollelektronisch erfolgen kann? Unter www.gewerbe.nrw ist dies möglich.

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Das neue Verpackungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (kurz VerpackG), wodurch Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler einiges beachten müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der zentralen Stelle für Verpackungsregister: www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/themenpapiere/ Sie haben Fragen zum neuen Verpackungsgesetz? Sprechen Sie uns an -wir sind gerne für Sie da. Ihr Team vonWortmann & Partner

Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG
Sie sind gewerblich auf einem Verkäuferportal wie z. B. Ebay oder Amazon tätig?
Um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen zu verhindern, hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2019 strengere Regeln erlassen.
Dementsprechend verlangen viele Plattformbetreiber von von ihren gewerblichen Nutzern eine Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG.
Sie benötigen eine solche Bescheinigung bzw. brauchen Hilfe beim Ausfüllen einer solchen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders
Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 2019 besonders achten wird (sogenannte Prüffelder). Als zentrale Prüffelder gelten die folgenden Bereiche:
-Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §15 und §18 EStG
-Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG
Neben den zentralen Prüffeldern hat jedes Finanzamt in NRW sogenannte dezentrale Prüffelder, die es besonders beachtet. In Minden lautet z. B. das dezentrale Prüffeld für 2019 „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. In Bünde lautet dieses hingegen „Ferienwohnungen / Umsatzsteuerpflicht §§19 u 13b UStG“. Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/Pr%C3%BCffelder-Finanzamt-2019.pdf
Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Kommentar von Herrn Tobias Wortmann in der NW Tageszeitung
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2019
Häufig werden wir von Mandanten gefragt, welche Steuerklasse sie wählen sollen.
Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun ein detailliertes Merkblatt veröffentlicht. Wir haben dieses auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung gestellt:
Sie haben weitergehende Fragen zur Steuerklassenwahl? Wir sind gerne für Sie da.
Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Bünde und Minden

NEU: Steuerliche Behandlung von E-Bikes und Pedelecs ab Januar 2019
Wussten Sie, dass die Überlassung von E-Bikes und Pedelecs an Mitarbeiter seit dem 01. Januar 2019 KEINE lohnsteuerliche Konsequenzen mehr hat?
Hat ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein E-Bike bzw. Pedelec überlassen bekommen, so musste er noch bis Ende 2018 die Privatnutzung der Gegenstände versteuern.
Ab dem 01. Januar 2019 können die überlassenen E-Bikes bzw. Pedelecs vom Mitarbeiter steuerfrei genutzt werden.
Sie wollen wissen, welche Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit im Detail erfüllt sein müssen? Sprechen Sie uns an.
Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Bünde und Minden







