Unser Mandantenbrief für November steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem Mandantenbrief für November erfahren Sie unter anderem: 

-Ob sich der Freibetrag bei der Schenkungsteuer für beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige unterscheidet

-Wie selbst getragenen Krankheitskosten steuerlich zu berücksichtigen sind

-Ob der Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet ist.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Wissen Sie was Zählkinder sind ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wissen Sie was im deutschen Steuerrecht unter „Zählkinder“ zu verstehen ist? Zählkinder sind für die Bestimmung der Höhe des Kindergeldes von Bedeutung.

Grundsätzlich erhält man für das erste und zweite Kind jeweils 190 EUR Kindergeld im Monat. Für das Dritte Kind steigt der Betrag auf 196 EUR und für das vierte Kind auf 221 EUR.

Anhand des folgenden Rechenbeispiels wollen wir den Begriff „Zählkinder“ veranschaulichen: Vater X und Mutter X haben zwei gemeinsame Kinder. Die Eltern trennen sich und die Kinder bleiben bei der Mutter X. Vater X lernt Mutter Y kennen und hat mit dieser zwei weitere Kinder. Wie viel Kindergeld bekommt Vater X?

Bei Vater X leben zwar nur seine beiden Kinder aus der neuen Beziehung mit Mutter Y, jedoch werden für die Berechnung des Kindergeldes die beiden Kinder aus der ersten Beziehung mit Mutter X mitgezählt (sogenannte Zählkinder). Vater X bekommt daher für die beiden bei ihm lebenden Kinder Kindergeld in Höhe von 196 EUR (dritte Kind) und 221 EUR (vierte Kinde).

Sie haben Fragen zu der Berücksichtigung von Zählkindern? Wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von Wortmann & Partner

Privatnutzung eines betrieblichen PKW (Übersicht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben ein Einzelunternehmen und wollen für Ihr Unternehmen einen PKW anschaffen und diesen auch für private Zwecke nutzen?

Anhand einer von uns erstellen Übersicht erhalten Sie einen schnellen Überblick, wie Sie die Kosten ansetzen dürfen und wie die Privatnutzung steuerlich zu erfassen ist. Die Übersicht ist kostenlos auf unserer Homepage zu downloaden:

http://www.wortmann-partner.de/Fachbeiträge.html

Sie haben Fragen zu der steuerlichen Behandlung Ihres PKW? Wir beraten Sie gerne.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Unser Mandantenbrief für Oktober steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem Mandantenbrief für Oktober erfahren Sie unter anderem: 

-Ob ein Makler Geld für eine Wohnungsbesichtigung nehmen darf

-Was die Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige unterscheidet

-Welche steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer existieren

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Fachbeitrag zum Thema CarSharing

Sehr geehrte Mandanten,

das Thema CarSharing ist momentan in aller Munde. Vor Kurzem ist Opel mit seiner Vermittlerplattform www.carunity.com in den Markt eingestiegen.

Wir möchten Sie in unserem aktuellen Beitrag zum Thema CarSharing informieren und Ihnen aufzeigen, welche weitreichenden steuerlichen Folgen die private Autovermietung haben kann.

Der Beitrag wurde von unserer Mitarbeiterin Frau Wienstroth verfasst und kann unter “Kanzleiprofil” -“Downloads” – “Fachbeiträge” heruntergeladen werden.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

CarSharing

Unser Mandantenbrief für September steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem Mandantenbrief für September erfahren Sie unter anderem, wann Sie bei Baulärm vom Nachbargrundstück das Recht auf Mietminderung haben und ob Sie im Falle eines häuslichen Arbeitszimmers auch die Aufwendungen für die angrenzenden Wohnräume als Ausgabe absetzen können. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Baulärm

Heute ist Steuerzahlergedenktag

Sehr geehrte Mandanten,

auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder an den heutigen Steuerzahlergedenktag erinnern. Rein rechnerisch zahlen Sie ab heute nicht mehr an das Finanzamt, sondern in Ihre eigene Tasche.

Wollen Sie wissen wie Sie diesen Tag weiter nach vorne ins Jahr verschieben können? Sprechen Sie uns an -wir beraten Sie gerne.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Steuerzahlergedenktag