Kosten für Erststudium trotz Abzugsverbot erfoglreich absetzen

Die Kosten für ein Erststudium sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten absetzbar. Lediglich ein Abzug als Sonderausgaben ist möglich, wobei dieser auf 6.000 EUR im Jahr begrenzt ist.

Mit Hilfe eines Zuwendungsnießbrauchs lässt sich diese Beschränkung umgehen. Was hierbei steuerlich zu beachten ist und wie ein möglicher Vertrag aussehen könnte, teilen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mit.

Sonderausgabe zum Thema Kassenführung

In unserer Sonderausgabe zum Thema Kassenführung erfahren Sie alles wichtige, was Sie für eine ordnungsgemäße Kassenführung beachten müssen. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die aufgezeigte Thematik. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie finden die Sonderausgabe unter dem Menüpunkt “Kanzleiprofil” – “Downloads” – “Fachbeiträge 2017”.

Unser Mandantenbrief für Juni 2017 steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem kostenlosen Mandantenbrief für Juni 2017 erfahren Sie unter anderem: 

-Ob Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei sind

-Ob mietvertragliche Individualvereinbarungen Vorrang vor schriftlichen
Formularregelungen haben

Unseren Mandantenbrief finden Sie auf unserer Homepage unter “Kanzleiprofil” – “Downloads” – “Mandantenbriefe”.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Unser Mandantenbrief für Mai 2017 steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem kostenlosen Mandantenbrief für Mai 2017 erfahren Sie unter anderem: 

-Ob die Aufwendungsgrenze von 1.250 EUR für ein häusliches Arbeitszimmer personenbezogen ist

-Ob der Mieter im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen darf

-Ob die private Kfz-Nutzung nach der 1%-Regelung auch im Falle einer Fahruntüchtigkeit anzuwenden ist. 

Unseren Mandantenbrief finden Sie auf unserer Homepage unter “Kanzleiprofil” – “Downloads” – “Mandantenbriefe”.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Wortmann & Partner unterstützt die Aktion Lesepaten

Wortmann & Partner macht bei der Aktion “Lesepaten” mit. Ein Jahr lang sponsern wir die überregionale Tageszeitung “Neue Westfälische” für die Städtische Realschule Bünde-Mitte.

Ein Kommentar zu der Aktion “Lesepaten” von Herrn Tobias Wortmann, finden Sie in der letzten Samstagsausgabe der Neuen Westfälischen.

Aktion Lesepaten

Unser Mandantenbrief für April 2017 steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem Mandantenbrief für April 2017 erfahren Sie unter anderem: 

-Was bei einer Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen zu beachten ist

-Ob Arbeitslosengeld auch bei einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis gewährt werden kann

-Ob auch Investoren Eigenbedarf geltend machen können

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner