Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellt, hat mit Hilfe des Geburtsdatums seiner Kunden jeweils eine einmalige Rechnungsnummer vergeben. Das Finanzamt war nun im Rahmen einer Betriebsprüfung der Meinung, der Steuerpflichtige hätte zwar jeweils eine einmalige Rechnungsnummer vergeben, jedoch sei diese nicht fortlaufend. Das Finanzamt nahm daher eine Gewinnerhöhung von 4.000 EUR pro Jahr vor. Hiergegen klagte der Steuerpflichtige.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass keine gesetzliche Pflicht zur Vergabe einer fortlaufenden lückenlosen Rechnungsnummer besteht (Entscheidung 7.12.17, 15 K 1122/16). Der Steuerpflichtige habe zwar keine fortlaufenden Rechnungsnummern vergeben, es sei jedoch ein klares System bei der Vergabe der Rechnungsnummern zu erkennen. Würde es jedoch an einem solchen System fehlen, wäre das Finanzamt zu Hinzuschätzungen berechtigt.

Sie haben Fragen zum Thema Rechnungsnummern? Wir beraten Sie gerne.

Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

In 5 Schritten zum eigenen Unternehmen

Da einer unserer Schwerpunkte die Beratung zum Thema Existenzgründung ist, wissen wir wie schwierig der Weg in die Selbständigkeit sein kann. Anhand der nachfolgenden Übersicht “In 5 Schritten zum eigenen Unternehmen” wollen wir Ihnen eine kleine Hilfestellung bei Ihrem Weg in die Selbständigkeit geben und Sie ermutigen diesen Schritt zu gehen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

In 5 Schritten zum eigenen Unternehmen

Unser Mandantenbrief für Februar 2018 steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem kostenlosen Mandantenbrief für Februar 2018 erfahren Sie unter anderem: 

-Ob Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen abziehbar sind?

-Wie Einkommensteuernachzahlungen des Erblassers zu berücksichtigen sind?

-Was es mit dem am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutzrecht auf sich hat?

 Unseren Mandantenbrief finden Sie auf unserer Homepage unter “Kanzleiprofil” – “Downloads” – “Mandantenbriefe”.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Unser Mandantenbrief für Januar 2018 steht zum Download bereit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in unserem kostenlosen Mandantenbrief für Januar 2018 erfahren Sie unter anderem: 

-Welche Änderungen beim Mutterschutzgesetz zu beachten sind.

-Was es mit dem Transparenzregister auf sich hat. 

Unseren Mandantenbrief finden Sie auf unserer Homepage unter “Kanzleiprofil” – “Downloads” – “Mandantenbriefe”.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Sylter Modell

Sie wollen einen größeren Geldbetrag auf Ihre Ehefrau bzw. Ehemann übertragen, jedoch wird der Freibetrag für Schenkungen zwischen Ehegatten bereits überschritten? Wir zeigen Ihnen anhand des “Sylter Modells” einen steuerneutralen Weg auf. Sprechen Sie uns an.

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