Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Dieser spannenden Frage ist das Institut für Wissen und Wirtschaft (IWW) in einem aktuellen Artikel nachgegangen. Sie finden diesen unter:

https://www.iww.de/ce/entgeltfortzahlung/arbeitsrecht-unwetter-weiterer-sturm-folgt-auf-orkantief-sabine-muessen-arbeitnehmer-dann-zur-arbeit-gehen-f110147?utm_campaign=nl-ce&utm_source=iww-newsletter&utm_medium=email&utm_content=2020-02-13

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Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

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Dieser spannenden Frage ist das Institut für Wissen und Wirtschaft (IWW) in einem aktuellen Artikel nachgegangen. Sie finden diesen unter:

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Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Hierauf achtet das Finanzamt im Jahr 2020 besonders

Sie wollen wissen, auf was das Finanzamt im Jahr 2020 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!

Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.

Daneben kann jedes Finanzamt noch weitere, sogenannte dezentrale Prüffelder, setzen. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Prüffelder der Finanzämter in NRW: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/prueffelder-finanzaemter-in-2020-wortmann-partner.pdf

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Prüffelder 2020

Verstoß gegen die Belegausgabepflicht

Seit Anfang diesen Jahres gilt die Belegausgabepflicht.

Jeder der eine elektronische Kasse führt muss grundsätzlich unaufgefordert seinen Kunden einen Beleg aushändigen. Doch was passiert wenn hiergegen verstoßen wird?

Wird dem Kunden nicht unaufgefordert ein Beleg ausgehändigt, gilt dies NICHT als bußgeldbewehrt. Der Verstoß könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wird.

Sie haben Fragen zu der Belegausgabepflicht? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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Verstoß gegen die Belegausgabepflicht

Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2020

Liebe Mandanten, liebe Freunde von Wortmann & Partner, wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 und freuen uns Sie auch im neuen Jahr steuerlich beraten zu dürfen. Wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von Wortmann & Partner -Ihr Steuerberater in Bünde und Minden

Frohes neues Jahr 2020

Unser Mandantenrundschreiben zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel haben wir für Sie wieder ein Mandantenrundschreiben erstellt. In diesem sind alle wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel aufgeführt.

Unser Schreiben haben wir in drei Bereiche unterteilt:

A) Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler

B) Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber

C) Informationen rund um Kapitalgesellschaften

Sie haben Fragen zu einzelnen Themen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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Mandantenrundschreiben 2019/2020

Rückkehr zur Meisterpflicht

Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 beschlossen.

Betroffen sind zwölf Gewerke: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer.

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Rückkehr zur Meisterpflicht