Sie versteuern die Privatnutzung Ihres Firmenwagens aktuell nach der 1% bzw. Fahrtenbuchmethode? Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten es gibt, lediglich 0,25% monatlich vom Bruttolistenpreis versteuern zu müssen. Sprechen Sie uns an -wir sind gerne für Sie da.
Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?
Dieser spannenden Frage ist das Institut für Wissen und Wirtschaft (IWW) in einem aktuellen Artikel nachgegangen. Sie finden diesen unter:
Ihr Team von
Wortmann & Partner

Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?
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Hierauf achtet das Finanzamt im Jahr 2020 besonders
Sie wollen wissen, auf was das Finanzamt im Jahr 2020 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!
Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.
Daneben kann jedes Finanzamt noch weitere, sogenannte dezentrale Prüffelder, setzen. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Prüffelder der Finanzämter in NRW: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/prueffelder-finanzaemter-in-2020-wortmann-partner.pdf
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Wir erklären Ihnen auch komplexe Sachverhalte einfach und verständlich
Verstoß gegen die Belegausgabepflicht
Seit Anfang diesen Jahres gilt die Belegausgabepflicht.
Jeder der eine elektronische Kasse führt muss grundsätzlich unaufgefordert seinen Kunden einen Beleg aushändigen. Doch was passiert wenn hiergegen verstoßen wird?
Wird dem Kunden nicht unaufgefordert ein Beleg ausgehändigt, gilt dies NICHT als bußgeldbewehrt. Der Verstoß könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wird.
Sie haben Fragen zu der Belegausgabepflicht? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2020
Unser Mandantenrundschreiben zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel haben wir für Sie wieder ein Mandantenrundschreiben erstellt. In diesem sind alle wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel aufgeführt.
Unser Schreiben haben wir in drei Bereiche unterteilt:
A) Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler
B) Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
C) Informationen rund um Kapitalgesellschaften
Sie haben Fragen zu einzelnen Themen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Ihr Team von Wortmann & Partner

Rückkehr zur Meisterpflicht
Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 beschlossen.
Betroffen sind zwölf Gewerke: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

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Unsere kostenlose Sonderausgabe zum Jahreswechsel
In unserer kostenlosen Sonderausgabe zum Jahreswechsel zeigen wir Ihnen wichtige steuerliche Maßnahme auf, die zum Jahreswechsel von Bedeutung sind, sowie steuerliche Neuigkeiten für 2020.
Unsere kostenlose Ausgabe finden Sie unter:
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