Neue Anforderungen an Registerkassen

Sehr geehrte Mandanten,

Sie verwenden eine Registerkasse? Dann wird der folgende Beitrag für Sie von Interesse sein:

In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen die ab Januar 2017 gültigen Anforderungen an Registerkassen auf. Sie finden unsere Fachbeiträge unter der Rubrik “Kanzleiprofil” – “Downloads” – “Fachbeiträge”.

Auch wenn Sie noch mehr als 1 Jahr zur Umsetzung der neuen Anforderungen Zeit haben, sollten Sie sich frühzeitig mit diesen auseinandersetzen.

Sie haben Fragen zu dieser Thematik? Sprechen Sie uns an -wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Mandantenbrief Dezember 2015

Sehr geehrte Mandanten,

es haben sich wieder einige steuerliche Änderungen ergeben, die auch für Sie von Interesse sein könnten.

Die Themen unserer Dezemberausgabe sind unter anderem:
-Anerkennung eines Fahrtenbuchs in Excel
-Umsatzsteuerbarkeit von eBay-Verkäufen Sie können den Mandantenbrief HIER downloaden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Ihre Steuerberatungsgesellschaft
Wortmann & Partner

Wir machen mit bei “Kein Abschluss ohne Anschluss”

Wir machen mit bei “Kein Abschluss ohne Anschluss”

An ausgesuchten Tagen im Februar, März, April und Juni 2016 bieten wir Schülerinnen und Schülern der 8. Klasse die Möglichkeit einen spannenden Einblick in die Welt der Steuerberatung zu bekommen.

Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung finden Sie hier.

Anmeldungen sind möglich unter:
http://www.kaoa-praxis.de

Ihre Steuerberatungsgesellschaft in Bünde
Wortmann & Partner

Mandantenbrief November 2015

Sehr geehrte Mandanten,

es haben sich wieder einige steuerliche Änderungen ergeben, die auch für Sie von Interesse sein könnten.Die Themen unserer Novemberausgabe sind unter anderem:

-Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern

-Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen

-Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder auch bei vorheriger Selbstausstattung dulden
 Sie können den Mandantenbrief HIER downloaden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Ihre Steuerberatungsgesellschaft
Wortmann & Partner

Wir sind offizieller Partner der Gründerwoche 2015

Lieber Gründer, Liebe Gründerin,

wir sind offizieller Partner der Gründerwoche 2015, veranstaltet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch in unsere Kanzlei ein. Wir stehen Ihnen in der Gründerwoche am 16.11.2015, 19.11.2015 und 20.11.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr gerne zur Verfügung. Selbstverständlich sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten nach Absprache möglich.

In dem vertraulichen Erstgespräch klären wir Sie gerne über die Rechtsformen, die für Sie in Frage kommen könnten, oder die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Branche auf. Auch Themen wie grundlegende Pflichten oder die Gewerbeanmeldung bringen wir Ihnen näher. Selbstverständlich gehen wir auf Ihre persönliche Geschäftsidee ein und klären alle Fragen Ihrerseits.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen dürfen.

Ihre Steuerberatungsgesellschaft
Wortmann & Partner

Mandantenbrief Oktober 2015

Sehr geehrte Mandanten,

es haben sich wieder einige steuerliche Änderungen ergeben, die auch für Sie von Interesse sein könnten.

Die Themen unserer Oktoberausgabe sind unter anderem:

-Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie

-Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit 1.8.2015 in Kraft

-Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien in Kraft

Sie können den Mandantenbrief HIER downloaden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Ihre Steuerberatungsgesellschaft
Wortmann & Partner

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Sehr geehrte Mandanten,

an dieser Stelle möchten wir Sie auf ein aktuelles Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Thema steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge hinweisen.

Die vom BMF beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gelten vorerst nur vom 01. August 2015 bis 31. Dezember 2016. Die Maßnahmen sind unter anderem:

– Für Spenden reicht der vereinfachte Zuwendungsnachweis aus, das heißt bereits der Kontoauszug genügt als Spendennachweis.

-Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen für Flüchtlinge können als Betriebsausgabe abgesetzt werden (Sponsoring).

-Verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Arbeitslohns und wird dieser anschließend gespendet, wird der gespendete Arbeitslohn beim Arbeitnehmer als steuerfrei behandelt.

-Mildtätige Zuwendungen an Flüchtlinge unterliegen nicht der Schenkungsteuer.

Das komplette BMF-Schreiben vom 22. September 2015 können Sie hier downloaden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Steuerberatungsgesellschaft
Wortmann & Partner

Ausschluss eines Gesellschafters aus GbR

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie betreiben zusammen mit einem anderen Gesellschafter eine GbR und haben sich so sehr miteinander zerstritten, dass Sie selbst zusammen an einem Tisch nicht mehr sitzen können?

In dem folgenden Kurzbeitrag zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeit besteht einen Gesellschafter gegen seinen Willen aus der GbR auszuschließen.

Den Beitrag können Sie hier kostenlos downloaden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.